Es ist nicht bekannt, ob Philip schon früher aufs Geratewohl einem Mädchen auf seinen Streifzügen durch die Stadt gefolgt war, ob er bewusst und vorsätzlich diesem verbotenen Spiel nachging. Denn verboten war es, vielleicht nicht nach dem Gesetz, aber nach der guten Sitte. Selbst wenn die Frau nichts von ihrem Verfolger bemerkte, blieb es anrüchig, eine Belästigung, und wenn Philip seine Tat rechtfertigen wollte, musste er sich bald, bei der ersten Gelegenheit, z...