Herumliegende «Playboy»-Hefte in der Wohnung oder ein ausschweifendes Nachtleben: Solche «Vergehen» genügten früher in der Schweiz, um in einen Teufelskreis zu geraten. Jugendliche, die den Vormundschaftsbehörden negativ auffielen, wurden in Heime, psychia­trische Anstalten oder oft sogar ins Gefängnis abgeschoben, ohne ein Delikt begangen zu haben. «Administrativ versorgt» nannte sich diese Massnahme, die bis Ende der 70er-Jahre gan...